Vermögenswirksame Leistung: Azubis verschenken Geld

Viele Azubis und Berufseinsteiger wissen nicht, dass sie ganz einfach von zusätzlichen Geldleistungen ihres Arbeitgebers profitieren können. / copyright: Corbis / DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Viele Azubis und Berufseinsteiger wissen nicht, dass sie ganz einfach von zusätzlichen Geldleistungen ihres Arbeitgebers profitieren können.
copyright: Corbis / DVAG Deutsche Vermögensberatung AG

Im Schnitt beträgt der monatliche Bruttolohn der Auszubildenden in Deutschland 574 Euro, so die aktuelle Umfrage “azubi.report” des Onlineportals ausbildung.de. Dabei können Auszubildende ihr geringes Gehalt ohne viel Aufwand mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) aufstocken und damit klug Geld sparen.

“Viel zu häufig nutzen Azubis das Angebot der VL ihres Arbeitgebers nicht”, erfahren auch die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Gesprächen immer wieder. “Viele Auszubildende wissen schlichtweg nichts von dem Angebot ihrer Unternehmen, scheuen den Aufwand, den sie dahinter vermuten oder haben Angst nachzufragen.”

Dabei ist die Angst vor der Nachfrage grundlos. Denn Firmen bieten VL an oder nicht. Im Gegenteil: Arbeitgeber erkennen darin Eigeninitiative. Auch den Aufwand brauchen Azubis nicht zu scheuen. Ein einfacher Gang zu einem Finanzexperten bringt zusätzlich Klarheit: “Wir beraten oft junge Menschen und bereiten die Unterlagen so vor, dass der Azubi sie einerseits versteht und andererseits nicht mehr viel zu tun braucht”, so die Vermögensberater der DVAG.

Bis zu 40 Euro monatlich mehr Einkommen sind drin

Was also tun? Zunächst sollten Auszubildende bei ihrer Personalabteilung in Erfahrung bringen, ob sie Anspruch auf VL haben. Die Höhe des Beitrags richtet sich in der Regel nach dem Tarifvertrag – die Höhe des Gehalts spielt jedoch keine Rolle. Abhängig von Branche und Region sind bis zu 40 Euro monatlich möglich. Fällt der Arbeitgeber-Anteil geringer aus, können die Auszubildenden diesen freiwillig mit Zahlungen aus dem eigenen Gehalt aufstocken.

Fördert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit VL, muss der Azubi einen Sparvertrag abschließen. Die Arbeitnehmer können die VL in verschiedene Anlageformen investieren, wie etwa Aktienfonds, Bausparen oder Riester-Verträge. “Welche Variante die jeweils passende ist, ist von den persönlichen Sparzielen abhängig”, so die DVAG-Experten. “Die einen sparen das Geld der VL zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie, andere sparen es für die Altersvorsorge. Unter Umständen können Azubis sogar noch zusätzlich die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat erhalten.” Um aus den verschiedenen Möglichkeiten die persönlich passende zu finden, ist ein Gespräch mit einem Fachmann sinnvoll. Die DVAG beispielsweise bietet solche Beratungsgespräche honorarfrei und auf Wunsch auch zu Hause im Beisein der Familie an.

Vertrag vorlegen und zusätzliches Geld mitnehmen

Arbeitnehmer unter 18 Jahren benötigen für einen Vertragsabschluss die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Schließlich erhält der Arbeitgeber eine Kopie des Vertrages und überweist sämtliche Beträge monatlich auf das entsprechende Konto.

Allgemeine Finanztipps für Azubis:

Do’s

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung regelmäßig auf Richtigkeit prüfen
  • Zusatzleistungen wie VL, Kostenzuschuss für Bus-/Bahnticket oder Sportvereinszuschüsse in der Personalabteilung erfragen
  • Beim Übernahmegespräch nach der Ausbildung Gehaltsentwicklungen ansprechen

Don’ts

  • Indiskret über Gehälter und Zuschüsse plaudern
  • Aus Scham oder fehlender Eigeninitiative auf Zuschüsse verzichten
  • Gehaltsgespräche zu früh und unvorbereitet führen

Autor: Redaktion / DVAG Deutsche Vermögensberatun