Mehrheit im Landtag will Ladenschluss-Reform

Seit November 2006 gilt in NRW ein liberalisiertes Ladenöffnungsgesetz. Von Montag bis einschließlich Samstag dürfen Geschäfte rund um die Uhr von 00.00 bis 24.00 Uhr öffnen. / copyright: veit kern / pixelio.de
Seit November 2006 gilt in NRW ein liberalisiertes Ladenöffnungsgesetz. Von Montag bis einschließlich Samstag dürfen Geschäfte rund um die Uhr von 00.00 bis 24.00 Uhr öffnen.
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Im NRW-Landtag zeichnet sich eine Mehrheit für ein strengeres Ladenöffnungsgesetz ab. Redner von Rot-Grün und Linken äußerten sich bei einer Parlamentsdebatte kritisch über die seit gut fünf Jahren liberalisierten Öffnungszeiten. CDU und FDP wollen an der von ihnen geschaffenen Regelung festhalten.

CDU und FDP verteidigen liberalisiertes Gesetz – Rot-Grün und Linke wollen Korrekturen

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte 2006 das liberalere Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Es erlaubt Einzelhändlern, ihre Geschäfte an Werktagen durchgehend zu öffnen. Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage unterliegt flexiblen Regelungen.

Der Handel hatte Rot-Grün unlängst vor Änderungen an dem Gesetz gewarnt. Die Rewe-Gruppe erwirtschaftet laut Medienberichten von 20.00 bis 24.00 Uhr zwölf Prozent ihres landesweiten Umsatzes. DGB und Kirchen fordern einen besseren Sonntagsschutz.

Strengere Regeln für Sonntage?

SPD-Fraktionsvize Rainer Schmeltzer betonte die Rechte der Arbeitnehmer im Handel. Auch der sozialdemokratische Wirtschaftsexperte Thomas Eiskirch sieht Korrekturbedarf. Es dürfe keinen Missbrauch bei den Sonntags-Regelungen geben.

Nur 14 Prozent der Rewe-Märkte würden überhaupt bis 24.00 Uhr öffnen, sagte die Grünen-Politikerin Daniela Schneckenburger. Das Interesse am “Mitternachts-Shopping” sei also offenbar bei den Kunden begrenzt. Die Linke will die Öffnungszeiten an Wochentagen sowie am Samstag stark einschränken.

Der CDU-Abgeordnete Hendrik Wüst warf der “versammelten Linken hier im Haus ein spießiges und antiquiertes Weltbild” vor. Die Bürger wollten selbst entscheiden, wann sie einkaufen. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Gerhard Papke, sprach von einer “Hausmeister-Mentalität” bei Rot-Grün. Liberale Öffnungszeiten seien auch für den Tourismus an Rhein und Ruhr wichtig.

CDU und FDP seien “Erfüllungshilfen von Kapitalinteressen”, entgegnete der Linke-Abgeordnete Michael Aggelidis.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte sich am Dienstag erneut für einen besseren Sonn- und Feiertagsschutz ausgesprochen. An Werktagen hält Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen eine Beschränkung von 24.00 auf 22.00 Uhr für angemessen. Die Grünen wollen die Bürger im Internet zu ihrer Meinung befragen.

“Es gibt noch keine Festlegung der Landesregierung”, sagte Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger (SPD) in der Debatte. Die rot-grüne Koalition wolle einen Ausgleich der gegensätzlichen Interessen. Vize-Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne) sprach von einem “ergebnisoffenen” Prozess in der Koalition.

In der vergangenen Woche hatten Experten und Betroffene bei einer Anhörung im Landtag höchst gegenteilige Einschätzungen zu Protokoll gegeben. Strittig ist unter anderem auch die Frage, welche Geschäfte an Sonntagen “Reisebedarf” verkaufen dürfen. Bauern wollen mehr Freiheiten für “Hofläden”, um Produkte aus landwirtschaftlicher Erzeugung an den Kunden zu bringen. Kleine Kioske und “Büdchen” sehen eine Bedrohung in nächtlich geöffneten Supermärkten.

Das Ladenöffnungsgesetz von 2006

Seit November 2006 gilt in NRW ein liberalisiertes Ladenöffnungsgesetz. Von Montag bis einschließlich Samstag dürfen Geschäfte rund um die Uhr von 00.00 bis 24.00 Uhr öffnen.

Bestimmte Waren wie Brötchen und Blumen dürfen auch sonn- und feiertags fünf Stunden lang verkauft werden. Dies gilt jedoch nicht am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und Pfingstsonntag.

Tankstellen und Bahnhofs- sowie Airportgeschäfte dürfen “Reisebedarf” auch an Sonntagen verkaufen. Unter Reisebedarf versteht der Gesetzgeber unter anderem Zeitungen, Tabakwaren, Schnittblumen, Toilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken sowie ausländische Währungen.

Die Städte und Gemeinden dürfen bis zu vier verkaufsoffene Sonntage genehmigen. Davon ausgenommen sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage (unter anderem Karfreitag, Allerheiligen). Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion