Auf Spielplätzen heißt es "Augen auf"

Vorsicht geboten ist bei offensichtlichen Beschädigungen von Geräten, bei hervorstehenden Teilen oder wenn, wegen fehlender Teile, Öffnungen entstanden sind, an denen sich Kinder verletzen oder verhaken können. / copyright: Jörg Klemme, Hamburg / pixelio.de
Vorsicht geboten ist bei offensichtlichen Beschädigungen von Geräten, bei hervorstehenden Teilen oder wenn, wegen fehlender Teile, Öffnungen entstanden sind, an denen sich Kinder verletzen oder verhaken können.
copyright: Jörg Klemme, Hamburg / pixelio.de

Auf Kinderspielplätzen gibt es nach wie vor große Unterschiede bei der Sicherheit, stellen die Inspektoren von DEKRA fest. Neben vielen Plätzen in Top-Zustand gibt es häufig weniger gepflegte Einrichtungen. Neben dem normalen Verschleiß ist auch Vandalismus zu beobachten.

Eltern sollten nach dem Rat der Experten auf Spielplätzen die Augen offen halten und auf ihren gesunden Menschenverstand vertrauen.

Zu den verbreiteten Schwachstellen auf Spielplätzen zählen verschlissene Schaukelketten, morsche Holzbalken und nicht richtig befestigte Bauteile. “Die größten Gefahren hinsichtlich der Unfallschwere gehen von so genannten Fangstellen für Kopf, Körper, Finger und Kleidung aus, an denen Kinder hängen bleiben und sich nicht mehr selbst befreien können”, sagt Romuald Barysch, Spielplatzexperte bei DEKRA.

“Auch eine mangelnde Standsicherheit von Geräten bedeutet ein hohes Verletzungsrisiko, zum Beispiel, wenn Holzpfosten mit Erdkontakt im Boden morsch werden.” Das gilt besonders für Geräte, die nur mit einem Standpfosten (“Einbeingeräte”) oder Pfosten ausschließlich in einer Reihe verankert sind. Solche Mängel sind von einem Laien allerdings oft nur schwer zu erkennen.

Eltern sollen darauf achten, dass Kinder ihren Fahrradhelm abnehmen, bevor sie auf Klettergeräten herumturnen. Barysch rät auch davon ab, Kleidungstücke mit Kordeln oder Schals zu tragen. Damit können Kinder zum Beispiel an einer Rutsche hängen bleiben und sich im schlimmsten Fall strangulieren. Vorsicht geboten ist bei offensichtlichen Beschädigungen von Geräten, bei hervorstehenden Teilen oder wenn, wegen fehlender Teile, Öffnungen entstanden sind, an denen sich Kinder verletzen oder verhaken können.

Ein ungepflegter Zustand von Spielplatzgeräten, Rasenflächen, Begrünung oder Sandkästen könne ein Anlass zur Vorsicht sein. Mit Sicherheitsrisiken an Geräten sei dies aber nicht zwingend verbunden.

Wer bei einem Spielplatzbesuch Mängel feststellt, sollte den Betreiber informieren. Oft sind dies die Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften. Sie sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht in erster Linie für die Einhaltung der Sicherheit im laufenden Betrieb verantwortlich. Der Betreiber ist auf den Hinweisschildern an den Zugängen angegeben, teilweise mit der Telefonnummer eines Ansprechpartners.

Autor: Redaktion / DEKRA