KFZ-Versicherung
Umfrage zum Kfz - Versicherungswechsel: Auch der Leistungsumfang entscheidet
Köln. Bis Ende November können Autofahrer bei Vertragsablauf am 31. Dezember 2011 noch ihre Autoversicherung kündigen und den Anbieter wechseln. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft spielt nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang eine Rolle.

Für 96 Prozent der Autofahrer, die sich prinzipiell einen anderen Versicherer vorstellen können, ist es beispielsweise sehr wichtig oder ziemlich wichtig, dass sie im Fall eines Kfz-Schadens nicht im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft werden.
Für 96 Prozent der Autofahrer, die sich prinzipiell einen anderen Anbieter vorstellen können, ist es beispielsweise sehr wichtig oder ziemlich wichtig, dass sie im Fall eines Kfz-Schadens nicht im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft werden. Das ergab eine aktuelle Umfrage, die im Auftrag der DEVK Versicherungen durchgeführt wurde.

Für den Wechsel zu einer anderen Kfz-Versicherung ist der Stichtag der 30. November. Entscheidend ist dabei nicht nur der Preis einer Police, sondern auch der Leistungsumfang.
Tatsächlich kommt aber in der Regel nur die Vollkasko für einen Parkschaden am eigenen Auto auf, wenn der Verursacher nicht feststellbar oder der Schaden durch eigene Unachtsamkeit entstanden ist. Eine Ausnahme ist beispielsweise der DEVK-Parkschadenschutz, der in der Teilkaskoversicherung für Pkw enthalten ist. Damit können Autofahrer einmal jährlich einen Kleinschaden an einem Karosseriebauteil im "Smart-Repair"-Verfahren gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer Partnerwerkstatt ausbessern lassen - unabhängig von der ansonsten vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Unter www.devk.de gibt es dazu weitere Informationen.
(Redaktion / HKI)
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Bild Nr. 1, 2 © DEVK / djd
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