Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters schlägt Neubau des Schaugewächshauses vor

Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters schlägt Neubau des Schaugewächshauses vor / copyright: Stadt Köln
Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters schlägt Neubau des Schaugewächshauses vor
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Auf Initiative von Oberbürgermeister Jürgen Roters entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 über den Neubau des Schaugewächshauses im Botanischen Garten. Am heutigen 29. Mai 2015 hat Roters die entsprechenden Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Kosten liegen nach derzeitigem Planungsstand bei circa 9,1 Millionen Euro. Die darin enthaltenen Ausgaben für die Planung in Höhe von rund 380.000 Euro schenkt der „Freundeskreis Botanischer Garten Köln“ vorbehaltlich der Annahme durch den Rat der Stadt Köln.

Das derzeitige große Tropenhaus ist so marode, dass es nur dank aufwändiger und teurer provisorischer Abstützungen für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben kann. Nach Ablauf der dafür erforderlichen Genehmigung im Januar 2016 darf das Haus nicht mehr betreten werden und müsste abgerissen werden. Damit würde Köln eine unersetzliche Sammlung von seltenen und einzigartigen Pflanzen verlieren.

2004 war der Botanische Garten gezwungen, das Schaugewächshaus wegen Einsturzgefahr zu schließen. Eine provisorische Ertüchtigung durch den Einbau zusätzlicher Stützen ermöglichte die Wiedereröffnung im Dezember 2005. 2013 mussten das Haus erneut geschlossen werden, weil wegen erheblicher Risse im Mauerwerk die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Eine aufwändige Stahlkonstruktion machte im Januar 2014 den Betrieb für ein weiteres Jahr möglich und genehmigungsfähig. Diese Betriebserlaubnis wurde zuletzt bis zum Januar 2016 verlängert.

Ein „Tragwerkplanerisches Gutachten“ zur Wirtschaftlichkeit einer Sanierung des Altbaus kam zu dem Ergebnis, dass die Kosten alleine für die Wiederherstellung der Standsicherheit und der Dichtigkeit der Häuser unverhältnismäßig hoch wären. Die vom Gutachter alleine für das Tragwerk und die Verglasung geschätzten Maximalkosten von 2,3 Millionen Euro bilden nach Ansicht der Gebäudewirtschaft nur einen geringen Teil der Gesamtkosten einer Sanierung ab. Zum Beispiel müsste die gebäudetechnische Anlage (Heizung, Verrohrung, Technik, Wasser, Strom) erneuert und die Barrierefreiheit gemäß aktueller Richtlinien hergestellt werden. Hinzu kämen Aspekte der Nutzung wie die fehlende Gebäudehöhe, Beschattungs- und Belüftungsmöglichkeiten. Außerdem wäre eine Isolierverglasung nicht möglich, weil die vorhandene Konstruktion keine Lastreserven aufweist.