Genehmigungsfähiger Kölner Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen

Genehmigungsfähiger Kölner Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen copyright: pixabay.com
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Der Rat hat am heutigen Donnerstag, 30. Juni 2016, mit den Stimmen von Oberbürgermeisterin Henriette Reker, den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie Deine Freunde und Freie Wähler Köln den Doppelhaushalt der Stadt Köln für die Jahre 2016 und 2017 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 beschlossen.

Der Haushalt weist für das Jahr 2016 bei Erträgen von rund 4,0 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 4,2 Milliarden Euro einen Fehlbetrag von rund 214 Millionen Euro aus, in 2017 führen Erträge von 4,2 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 4,4 Milliarden Euro zu einem Fehlbetrag von rund 229 Millionen Euro.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden durch den Rat 10,7 Millionen Euro im Jahr 2016 und 24,0 Mio. Euro in 2017 umgeschichtet, wodurch eine Erhöhung des Fehlbetrages vermieden wurde.

Einstieg in Gesamtstrategieprozess von Henriette Reker

Der jetzt beschossene Doppelhaushalt stellt einen Übergangshaushalt dar und bildet den Einstieg in den von Oberbürgermeisterin Henriette Reker vorgesehenen Gesamtstrategieprozess. Eines der Ziele ist es, die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage und damit den Verzehr des städtischen Vermögens zu reduzieren.

Der Doppelhaushalt berücksichtigt unter anderem Steigerungen um 9,7 Millionen Euro auf 222,9 Millionen Euro in 2016 (2017: 230,2 Millionen Euro) für die Kindertagesbetreuung und um 8,5 Millionen Euro auf 257,0 Millionen Euro in 2016 (2017: 261,5 Millionen Euro) für die soziale Grundsicherung.

Über 33 Millionen Euro mehr als noch in 2015 geplant, nämlich insgesamt 61,9 Millionen Euro, kostet in diesem Jahr (2017: 76,5 Millionen Euro) die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen.

Der städtische Eigenanteil für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt in diesem Jahr bei 21,0 Millionen Euro und im nächsten Jahr bei 30,7 Millionen Euro.