Au-Pair
Geld, Sprache, Versicherung und Co.: Was Au-pairs beachten sollten
Köln. Auslandsaufenthalte stehen bei jungen Leuten hoch im Kurs. Man lernt ein fremdes Land hautnah kennen und erlebt dort für einige Monate den ganz normalen Alltag. Eine Möglichkeit zum Sammeln wichtiger Auslandserfahrungen ist ein im Regelfall sechs- oder zwölfmonatiger Aufenthalt als Au-pair.

Immer mehr junge Menschen sammeln als Au-pair bei einem Auslandsaufenthalt neue und wichtige Erfahrungen.
Voraussetzung für eine Bewerbung als Au-pair sollte die gute bis sehr gute Kenntnis der jeweiligen Landessprache sein. Nützlich sind auch Referenzen, etwa Empfehlungsschreiben der Schule, von Vereinen oder Kirchengemeinden. Zudem muss der gute gesundheitliche Zustand bei der Bewerbung über eine Agentur per Attest nachgewiesen werden.
Arbeit, Freizeit und Versicherung
Ein Au-pair soll die Gastfamilie ergänzen und die Eltern bei der Kinderbetreuung entlasten - keineswegs darf es aber als Billiglohnkraft oder Putzhilfe gesehen werden. Gastfamilien müssen deshalb einige klare Regeln beachten. So sollte sich die Arbeitszeit im Haushalt und zur Kinderbetreuung in der Regel auf 25 bis 30 Stunden pro Woche beschränken. Dabei muss ein freier Tag pro Woche ebenso gewährt werden wie die Möglichkeit, an Sprachkursen oder kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Gastfamilien in Deutschland verpflichten sich, ein monatliches Mindesttaschengeld von 260 Euro zu zahlen. Auch die Kosten für einen Sprachkurs werden oftmals von den Gasteltern übernommen. Selbst bezahlen muss das Au-pair in der Regel die Hin- und Rückreise - egal ob es aus Deutschland ins Ausland geht oder umgekehrt. Und keinesfalls vergessen sollte man einen Versicherungscheck, eventuell sind für den Auslandsaufenthalt Zusatzversicherungen nötig.
Deutsche, die als Au-pair ins Ausland gehen
Wer als Au-pair ins europäische Ausland geht, muss sich nicht unbedingt selbst krankenversichern, unter bestimmten Voraussetzungen gilt weiter die Versicherung über die Familie. "Wer nicht älter als 23 Jahre ist, seinen Wohnsitz in Deutschland behält und nur vorübergehend - bis maximal zwölf Monate - ins Ausland geht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern mitversichert", erläutert Manfred Gareis, Experte für Krankenversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen. Allerdings dürfe das monatliche Gesamteinkommen des Au-pairs einen Betrag von derzeit 375 Euro nicht überschreiten.
Diese Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gelte, so Manfred Gareis, allerdings nur für die EU-Länder und die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums. Für einen Arztbesuch in diesen Ländern reicht es in aller Regel aus, seine Krankenversicherungskarte vorzuzeigen. Wer als Au-pair nach Amerika, Kanada oder in ein anderes Land gehe, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen. Diese könne aber auch innerhalb Europas hilfreich sein - nämlich dann, wenn etwa ein Rücktransport nach Deutschland nötig ist.
Privathaftpflicht- und Unfallversicherung

Au-pair kommt aus dem Französischen und heißt "auf Gegenseitigkeit": Während die jungen Leute einerseits die Gastfamilie in der Kinderbetreuung entlasten, können sie andererseits bei freier Kost und Logis Land und Leute des Gastlands kennenlernen.
In Sachen Privathaftpflicht sollte man ebenfalls zunächst prüfen, welcher Schutz bereits besteht. Falls das Au-pair in Deutschland bereits eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, gilt diese grundsätzlich weltweit und auch meist für längere Auslandsaufenthalte. Eine weitere Police ist dann nicht nötig. Edgar Schmitt, Experte für Sachversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, empfiehlt allerdings, auf Nummer sicher zu gehen und in den Bedingungen nachzulesen, für welchen Zeitraum Auslandsaufenthalte eingeschlossen sind.
Auch im Fall, dass die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben, über die die Kinder mitversichert sind, sollte man sich das Kleingedruckte ansehen, da es unterschiedliche Varianten gibt. Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren sind in der Regel uneingeschränkt mitversichert. Kinder über 18 Jahren jedoch meist nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. "Bei einem Au-pair würde dann kein Versicherungsschutz bestehen", erläutert Edgar Schmitt. Für die Unfallversicherung gilt Folgendes: Wenn eine eigene Police oder eine über die Eltern besteht, so gilt diese grundsätzlich weltweit und in der Regel auch für längere Auslandsaufenthalte.
Ausländer, die als Au-pair nach Deutschland kommen
Wer Gastfamilie für ein Au-pair ist, trägt eine große Verantwortung. Edgar Schmitt empfiehlt deshalb, das Au-pair so zu versichern, als ob es das eigene Kind wäre: "Wenn doch etwas passiert, muss man sich dann keine Vorwürfe machen, dass man etwas versäumt hätte." Wer ein ausländisches Au-pair in Deutschland beschäftigt, sollte in jedem Fall eine Versicherung für den Fall von Krankheit und Unfall sowie eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben - beziehungsweise gründlich überprüft haben, ob der Gast bereits über solche Versicherungen verfügt.
Auf Gütezeichen achten
Bei der Suche nach einer vertrauenswürdigen Vermittlungsagentur für Au-pair-Stellen sollte man auf das RAL-Gütezeichen "Au-pair" achten. Wer das Siegel führen will, muss einige wichtige Kriterien einhalten. So werden etwa Arbeitszeit, Tätigkeit und Leistungen der Gastfamilien schriftlich fixiert. Diese verpflichten sich zudem, die Au-pairs ausreichend zu versichern und ein Mindesttaschengeld von 260 Euro pro Monat zu zahlen. Die Einhaltung der Kriterien wird bis zu zweimal jährlich geprüft.
Unter www.guetegemeinschaft-aupair.de findet man die zertifizierten Agenturen.
(Redaktion/ djd)
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