Finanzen
Die Riester-Rente von A bis Z: Einige Grundbegriffe sollte jeder kennen
Köln. Viele Deutsche haben eine Riester-Rente, weil ihnen bewusst ist, dass die gesetzliche Rente für das Rentenalter nicht mehr ausreicht. Trotzdem durchschauen viele ihre Altersvorsorge nicht. CityNEWS hilft Ihnen mit den wichtigsten Daten und Fakten zum Thema Riester-Rente!
Viele Deutsche haben eine Riester-Rente, weil ihnen bewusst ist, dass die gesetzliche Rente für das Rentenalter nicht mehr ausreicht.
Bescheid wissen - Vorteile nutzen
"Dabei sollte jeder zumindest wichtige Grundbegriffe kennen", unterstreicht Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment.
Für Riester-Sparer sind die folgenden Schlagworte besonders wichtig:
- Auszahlphase: Sparer können zu Beginn der Auszahlphase, also dem Beginn der Rente, maximal 30 Prozent des geförderten Kapitals einmalig entnehmen. Der Restbetrag wird monatlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
- Beitragsgarantie: Der Staat garantiert, dass der Sparer zumindest die Summe zurückerhält, die er in den Vertrag eingezahlt hat. Hierzu zählen neben den eigenen Einzahlungen auch die staatlichen Zulagen. Ein kompletter Verlust des Geldes ist somit ausgeschlossen.
- Grund - und Kinderzulage: Jeder Riester-Sparer erhält eine staatliche Grundzulage von 154 Euro jährlich. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen. Zusätzlich zahlt der Staat für Kinder bis zu 300 Euro jährlich.
- Nachgelagerte Besteuerung: Zinsen oder Kursgewinne unterliegen in der Ansparphase nicht der Abgeltungssteuer. Während der Auszahlphase ist die monatliche Rente aus gefördertem Vermögen voll mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter aber meist geringer als während der Berufstätigkeit.
- Zulagenantrag: Sparer sollten bei Vertragsabschluss einmalig einen Dauerzulagenantrag stellen. Die Riester-Förderung fließt dann automatisch. Wer keinen Antrag stellt, sollte beachten, dass die Zulagen nach zwei Jahren unwiderruflich verfallen.
- Zulagenberechtigte Bürger: Grundsätzlich gilt, dass alle, die in die gesetzliche Rente einzahlen, auch zulagenberechtigt sind. Erfüllt der Ehepartner die Voraussetzungen für einen Riester-Vertrag, kann auch der nicht erwerbstätige Ehemann oder die Ehefrau einen Vertrag abschließen. Sie bekommen dann die Förderung, ohne selber einzahlen zu müssen. Auch Arbeitssuchende können riestern und erhalten Zulagen, sofern sie mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr in den Vertrag einzahlen.
Darum wurde die Riester-Rente eingeführt
2001 entschied sich die Bundesregierung zu einer Rentenreform, um das staatliche Rentensystem auf die Herausforderungen der immer älter werdenden Gesellschaft vorzubereiten. Im Zuge dessen wurden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht und das Rentenniveau gesenkt. Um den Bürgern die private Vorsorge zu erleichtern und die entstandene Rentenlücke zu schließen, führte der Staat im Jahr 2002 die Riester-Rente ein. Mittlerweile ist sie mit knapp 15 Millionen Verträgen eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland.
(Redaktion / HKI)
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