Kostümhändler muss Bläck Fööss Schadenersatz zahlen

Die Bläck Fööss vor dem Kölner Wahrzeichen / copyright: CityNEWS/ Tom Pe
Die Bläck Fööss vor dem Kölner Wahrzeichen
copyright: CityNEWS/ Tom Pe

Ein Kölner Kostümhändler muss der Mundartband Bläck Fööss Schadenersatz in Höhe von knapp 11 000 Euro zahlen, weil er den Namen der Formation ohne deren Wissen zu Werbezwecken benutzt hatte.

Dies entschied der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil. Die Berufung des Kostümhändlers gegen eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts Köln wurde zurückgewiesen.

Nach Angaben des OLG hatte die Firma im Januar 2009 in einer Zeitungsanzeige mit dem Slogan «Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss» für ihre Produkte geworben, ohne dass eine Zustimmung der Musiker vorlag. Die Bläck Fööss hatten in der mündlichen Verhandlung am OLG angekündigt, den Geldbetrag der Kölner Obdachlosenhilfe spenden zu wollen.

Der 6. Zivilsenat bestätigte in seinem Urteil die Auffassung des Landgerichts, wonach eine unbefugte Verwertung des Namens der kölschen Musikgruppe zu Werbezwecken vorlag. Dies sei als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr auszugleichen. Mit der Abwandlung des im Rheinland fast allgemein bekannten Namens der Bläck Fööss habe der Werbetext für die angebotenen Kostüme Aufmerksamkeit erzeugen und das positive Image der Musikgruppe zur Absatzförderung ausnutzen wollen. Damit sei in das Recht der Musiker als Namensträger eingegriffen worden.

Der Eingriff sei auch nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder andere höherrangige Interessen der Kostümfirma gerechtfertigt gewesen, hieß es. Insbesondere sei der Werbeslogan kein Beitrag zur grundgesetzlich geschützten öffentlichen Meinungsbildung.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Autor: ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach