Bezirksregierung genehmigt 3,9 Milliarden-Euro-Etat für Köln

Bezirksregierung genehmigt 3,9 Milliarden-Euro-Etat für Köln / copyright: knipseline / pixelio.de
Bezirksregierung genehmigt 3,9 Milliarden-Euro-Etat für Köln
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Grünes Licht für den Haushalt der Stadt Köln für das Jahr 2015. Die Kölner Regierungspräsidentin hat mit Verfügung vom 16. November 2015 den Haushalt der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt, wie Stadtkämmerin Gabriele C. Klug mitteilte.

Damit fallen für den städtischen Haushalt die bislang geltenden Restriktionen der sogenannten “vorläufigen Haushaltswirtschaft”, und er kann so umgesetzt werden, wie er vom Kölner Stadtrat Ende Juni beschlossen und von der Bezirksregierung jetzt genehmigt wurde. Bisher durfte die Stadt nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet war oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben zwingend erforderlich waren. Bereits begonnene Investitionen durften fortgeführt, neue Maßnahmen aber nicht begonnen werden. Diese Begrenzung entfällt nun.

Die Haushaltsgenehmigung enthält vier Auflagen, zur Weiterentwicklung des städtischen Buchführungssystems, rechtzeitigen Vorlage des Jahresabschlusses und Dokumentation der Liquiditätsplanung. Bis Mitte Februar erwartet die Bezirksregierung außerdem einen Bericht über die Umsetzung der städtischen Konsolidierungs-maßnahmen.

“Ausdrücklich begrüßt” hat die Bezirksregierung in ihrer Haushaltsgenehmigung die von der Stadt Köln geplante Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes. “Besonders kritisch” sei der Anstieg der städtischen Verbindlichkeiten auf rund 3,29 Milliarden Euro. Die prozentuale Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage werde sich aufgrund der zuletzt vorgelegten Jahresabschlüsse “geringfügig” verschlechtern, das dazu führt, “dass in 2015 die 5-Prozent-Hürde knapp erreicht wird”. Da sowohl in 2014 als auch in 2016 die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage unter dieser Hürde liegen wird, besteht allerdings “keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes”.

“Zwar zeigen die Veranschlagungen im Gesamtergebnisplan mit kontinuierlich abnehmenden Fehlbedarfen in der Finanzplanung vermeintlich Fortschritte auf dem Weg der Konsolidierung. Davon unabhängig muss die Stadt Köln zwingend ihre Konsolidierungsbemühungen weiter vorantreiben, um zunächst die Fehlbedarfe reduzieren zu können und den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren zu erreichen,” so das Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung.

“Dem kann ich mich vollständig anschließen,” so Gabriele C. Klug.

Der Köln Etat 2015 weist für laufende Zwecke Aufwendungen von rund 3,92 Milliarden Euro aus, denen Erträge in Höhe von 3,65 Milliarden Euro gegenüberstehen. Mit 275 Millionen Euro soll die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen werden.

Autor: Redaktion / Stadt Köln