Saisonjob trotz ALG II? Chance auf Freibeträge nutzen!

Wer jetzt einen Saisonjob annimmt, darf einen Teil des Lohnes anrechnungsfrei behalten!  / copyright: knipseline / pixelio.de
Wer jetzt einen Saisonjob annimmt, darf einen Teil des Lohnes anrechnungsfrei behalten!
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Ab Mitte Oktober beginnt das Vorweihnachtsgeschäft. Davon können auch Bezieher von Arbeitslosengeld II profitieren. Denn wer jetzt einen Saisonjob annimmt, darf einen Teil des Lohnes anrechnungsfrei behalten und macht sich auch noch in anderer Hinsicht ein frühes “Weihnachtsgeschenk”.

Besonders im Einzel- und Versandhandel, aber auch bei großen Elektronikmärkten und in der Gastronomie brummt in den rund zwei Monaten vor Weihnachten das Geschäft. Ab Ende November kommen dann auch die zahlreichen Tannenbaum-
Verkäufe und Weihnachtsmärkte hinzu. Für diese kurze Zeit brauchen viele Geschäftsbereiche zusätzliches Personal, um dem Ansturm überhaupt gerecht zu werden. Die Folge: es werden zeitlich befristet Saisonkräfte eingestellt. Erfahrungsgemäß am häufigsten auf 450-Euro-Basis, also als Minijobber. Eine gute Chance auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II bzw. Hartz IV) wieder in die Arbeitswelt einzutauchen und ihr schmales Budget aufzubessern. Denn einen Teil des Lohnes dürfen sie anrechnungsfrei behalten.

Welche Regelsätze beim ALG II bzw. Hartz IV aktuell gelten

Seit 1. Januar 2014 gibt es für die circa 6,1 Millionen Empfänger von ALG II (auch Hartz IV genannt) etwas mehr Geld. Bei Alleinstehenden stieg der monatliche Regelsatz von 382 auf 391 Euro/Monat. Leben zwei erwachsene Personen in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten sie je 353 Euro/Monat. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro. Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze beträgt im Schnitt 2,27 Prozent und liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt etwa 1,4 Prozent, doch „große Sprünge“ kann damit dennoch niemand machen.

Zuverdienst mit gleich doppeltem Gewinn

Wer sich als Hartz-IV-Bezieher jetzt einen Saisonjob sichert, profitiert davon in jedem Fall. Warum? Kurz gesagt, weil Freibeträge mehr Geld bedeuten. Und so funktioniert es konkret: Das erzielte Einkommen wird zwar auf die Grundsicherung angerechnet, aber nur teilweise. Denn wer arbeitet, soll dafür nicht sozusagen bestraft werden. Dank der anrechnungsfreien Freibeträge winkt aber nicht nur eine Art Weihnachtsgeld. Das Geschenk macht sich jeder arbeitende Hartz-IV-Bezieher selbst sogar doppelt. Neben dem höheren Monatsbudget schenkt das selbst erarbeitete Geld auch Zuversicht, Lebensfreude und Gemeinschaftserleben. Man ist wieder ein Mitglied der Arbeitswelt, ist willkommen, ist nützlich… Und das beflügelt. Manchmal so sehr, dass man wieder ganz dorthin zurück findet.

Die Staffelung der Freibeträge

Wer aus einer Saisonarbeit ein Einkommen erzielt, bekommt dieses auf die Grundsicherung angerechnet. Aber nur teilweise. Denn es gibt bestimmte Freibeträge. Sie sind wie folgt gestaffelt:

  • Die ersten 100,00 Euro aus dem Erwerbseinkommen werden gar nicht auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet. Diese 100,00 Euro sind der sogenannte Grundfreibetrag.
  • Liegt der Verdienst über 100,00 Euro, aber noch unter 1000,00 Euro (brutto) bleiben 20 Prozent des Lohnes anrechnungsfrei und werden nicht abgezogen.
  • Bei Brutto-Einkommen über 1000,00 Euro werden zusätzlich zu den eben aufgeführten zwei Freibeträgen nochmals 10 Prozent nicht beim Hartz-IV-Regelsatz angerechnet.

Achtung, es gibt Obergrenzen!

Für die Berechnung der Freibeträge gibt es verständlicherweise auch Obergrenzen. Bei Leistungsbeziehern ohne Kind liegt sie bei 1.200,00 Euro brutto. Bei Leistungsberechtigten mit mindestens einem Kind wird die Obergrenze bei 1.500,00 Euro brutto erreicht.

Wie sich ein Minijob auf 450-Euro-Basis bezahlt macht

Wie Eingangs bereits erwähnt, werden die weit häufigsten Saisonjobs auf 450-Euro-Basis vergeben. Doch wie sich die Annahme solch eines Minijobs buchstäblich bezahlt macht, zeigt dieses Rechenbeispiel: Wer als Erwachsener ohne minderjähriges Kind einen Saisonjob auf 450-Euro-Basis annimmt, erhält einen Grundfreibetrag von 100,00 Euro. Von den verbleibenden 350,00 Euro sind weitere 20 Prozent anrechnungsfrei. Das ergibt einen weiteren Freibetrag von 70,00 Euro. Am Ende verbleiben also 170,00 Euro mehr für den Hartz-IV-Bezieher mit Minijob.

Autor: Redaktion/ Bundesagentur für Arbeit