Arbeiten trotz ALG II? Warum Sie durch Aufstocken mehr in der Kasse haben!

Arbeiten trotz ALG II? Warum Sie durch Aufstocken mehr in der Kasse haben! - copyright: pixabay.com
Arbeiten trotz ALG II? Warum Sie durch Aufstocken mehr in der Kasse haben!
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Obwohl die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II (ALG II) seit Januar erhöht wurden, bleibt für die Betroffenen kaum finanzieller Spielraum. Wer dann einen Job annimmt, darf neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II einen Teil des Lohnes anrechnungsfrei behalten. Der aktuelle Stand beim ALG II bzw. Hartz IV: Seit 1. Januar 2014 gibt es für die rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland etwas mehr Geld. So stieg der Regelsatz für Alleinstehende um 9 Euro, von 382 auf 391 Euro. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro. Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze beträgt im Schnitt 2,27 Prozent – und liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt etwa 1,4 Prozent.

Mehr Geld durch Freibeträge beim ALG

Trotz Anhebung der Hartz-IV-Leistungen kann davon – salopp gesagt – niemand große Sprünge machen. Wer sich einen Job sucht, profitiert aber in jedem Fall: . Denn, obwohl das Einkommen natürlich angerechnet wird, bleibt unterm Strich für arbeitende Hartz-IV-Empfänger mehr Geld übrig, als ohne Job. Dabei ist Folgendes wichtig: Durch Ihren Job sind Sie weniger hilfebedürftig, so dass verständlicherweise das erzielte Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet wird. Aber eben nur teilweise. Denn wer arbeitet, soll dafür nicht “bestraft” werden. Nicht mehr ausschließlich von staatlichen Zahlungen abhängig zu sein, sondern auch wieder von eigener Arbeit zu leben, kann darüber hinaus neue Zuversicht und Lebensfreude schenken. Und wer schon einen “Fuß” in der Arbeitswelt hat, findet dorthin vielleicht auch wieder ganz zurück.

Wie die Anrechnung gestaffelt ist

Wenn Sie aus einer Tätigkeit ein Einkommen (Lohn) erzielen, wird ein Teil davon auf die Grundsicherung angerechnet. Nur ein Teil deshalb, weil es dafür Freibeträge gibt. Und die staffeln sich wie folgt:

  • Die ersten 100,00 Euro aus dem Erwerbseinkommen werden gar nicht auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet. Diese 100,00 Euro sind damit der Grundfreibetrag. – Liegt der Verdienst über 100,00 Euro, aber noch unter 1000,00 Euro (brutto) bleiben 20 Prozent des Lohnes anrechnungsfrei, werden also nicht abgezogen.
  • Bei Brutto-Einkommen über 1000,00 Euro werden zusätzlich zu den eben aufgeführten zwei Freibeträgen nochmals 10 Prozent nicht beim Hatz-IV-Geld angerechnet.
  • Allerdings gibt es für die Berechnung der Freibeträge auch Obergrenzen. Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt sie bei 1.200,00 Euro brutto, bei Leistungsberechtigten mit mindestens einem Kind bei 1.500,00 Euro brutto.

Praxis-Beispiel: Wer als Erwachsener ohne minderjähriges Kind einen Minijob auf 450-Euro-Basis annimmt, erhält einen Grundfreibetrag von 100,00 Euro. Von den verbleibenden 350 Euro sind weitere 20 Prozent anrechnungsfrei – hier also 70,00.

Unterm Strich bleiben 170,00 Euro mehr in der Kasse.


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